Hospizverein Lebensbrücke e.V.

Vermächtnis

Vermächtnis

In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erben andere Personen oder eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis bedenken.

Sollten Sie keine gesetzlichen oder von Ihnen zu benennende Erben haben, können Sie das Hospiz Lebensbrücke als gemeinnützige Organisation zu Ihrem Erben einsetzen.

Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftssteuer voll dem gemeinnützigen Zweck zufließt.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Hospiz Lebensbrücke in Ihrem Testament zu berücksichtigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel testamentarisch einen bestimmten Geld- oder Sachwert als Spende festlegen. Diese Spende fördert unmittelbar und auschließlich unsere gemeinnützigen Ziele im Hospiz Lebensbrücke.

Gerne stehen wir Ihnen für nähere Auskünfte oder persönlich zur Verfügung.

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